Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Was ändert sich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Infos zu Attest, Fristen, Praxis, Kritik und was jetzt gilt.

15. August 2026 6 Minuten

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

Regierungsreform kippt Sonderregel für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

TL;DR: Die Bundesregierung nimmt die Möglichkeit, sich telefonisch krankzuschreiben, wieder zurück. Ein Arztbesuch ist künftig Pflicht, und der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (AU) muss bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung vorliegen.

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Mit Beginn des Jahres 2026 steht eine zentrale Änderung für alle Beschäftigten in Deutschland an. Die Möglichkeit, sich bei leichten Erkrankungen wie Erkältungssymptomen per Telefon durch den Hausarzt krankschreiben zu lassen, wird bundesweit abgeschafft. Dadurch müssen Arbeitnehmer künftig wieder grundsätzlich eine Arztpraxis persönlich aufsuchen, um ein Attest zu erhalten. Diese politische Kehrtwende folgt einem Reformpaket der Bundesregierung zur Senkung des hohen Krankenstands. Im Durchschnitt waren Beschäftigte im zurückliegenden Jahr 19 Tage krankgemeldet (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Die genaue Umsetzungsfrist ist trotz Beschluss noch offen, entscheidend aber: Praxen, Unternehmen und Versicherten müssen sich vorbereiten. Schon jetzt ist abzusehen, dass diese Entscheidung den Alltag vieler betreffen wird. Die telefonische Krankschreibung, die ursprünglich 2023 im Zuge der Pandemie zur kurzen Entlastung des Gesundheitssystems eingeführt wurde, ist damit bald Geschichte.

Pflichten für Arbeitnehmer und neue Regeln zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Attestpflicht ab Tag 1, persönliche Vorstellung wird zur Norm

Der neue § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG schreibt künftig eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vor. Bislang mussten gesetzlich Versicherte diese nur ab dem vierten Kalendertag vorlegen, sofern nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt war. Für Beschäftigte bedeutet das: Bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung geht ohne Attest nichts mehr. Ein reines Krankmelden beim Chef genügt nicht.

Dennoch bleibt es Arbeitgebern freigestellt, schärfere Regelungen im Unternehmen zu etablieren. Bereits heute verlangen viele Betriebe die AU ab dem ersten oder zweiten Fehltag. Die Neuregelung schafft jedoch deutschlandweit Einheitlichkeit und reduziert Auslegungsspielräume auf beiden Seiten.

Praktische Beispiele aus dem Berufsalltag

Etwa im Industriesektor oder im öffentlichen Dienst ist es verbreitet, den gelben Schein direkt am ersten Tag der Krankmeldung einzureichen. Wer beispielsweise in der Lebensmittelproduktion arbeitet, dem droht bei verspäteter Vorlage schnell eine formale Abmahnung. Für Wissensarbeiter im Homeoffice hielten viele Betriebe die Vorlage ab Tag 4 für angemessen – auch dies ändert sich. Auch Eltern erkrankter Kinder fallen unter die Vorgaben: Sobald ein Elternteil zur Betreuung zu Hause bleibt, muss ebenfalls eine AU vorliegen, persönliche Vorstellung in der Praxis inklusive.

„Ein erheblicher Rückschritt für die Versorgung“

„Die Streichung der telefonischen AU bringt Praxen ans Limit. Zeit- und Verwaltungsaufwand steigen, gerade in Grippezeiten drohen Wartezimmer zu platzen“, warnt Dr. med. Elisabeth Lang, Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg (Quelle: Deutsches Ärzteblatt).

Wichtiger Hinweis:

Wer sich nicht am ersten Tag einen Arzttermin sichern kann, riskiert formale Nachteile. Nachträgliche Krankschreibungen sind höchstens für drei Tage und nur mit triftigen Gründen möglich.

Rechtliche Hintergründe und int. Beispiele

Deutschland positioniert sich damit strenger als viele Nachbarländer. In den Niederlanden reicht oft das Gespräch mit dem Betriebsarzt, in Skandinavien gibt es teils Selbstatteste bis zu sieben Tagen. Die Bundesregierung argumentiert, nur eine striktere Pflicht könne Missbrauch und die zuletzt hohen Fehlzeiten eindämmen – eine Bewertung, die von Experten kontrovers gesehen wird.

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Kritik der Ärzte, Folgen für den Praxisalltag

Stimmen aus der Praxis und Fachwelt

Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch viele Hausärzte und Medizinische Fachverbände äußern Bedenken. Hauptkritikpunkte: Die Abschaffung führe zu zusätzlicher Bürokratie, Wartezimmer-Fülle in Infektphasen und erhöhe das Infektionsrisiko, wenn Menschen trotz leichter Erkrankung in die Praxis müssen.

Ärztin Dr. Nadja Rein aus Göttingen resümiert: „Damit werden Patienten und Praxisteams gleichermaßen belastet. Nicht alle Fälle erfordern einen Arztkontakt.“ (Quelle: Interview mit UMG-Allgemeinmedizin 2026)

Was könnte jetzt passieren?

Insbesondere Grippe- und Erkältungssaisons werden kritisch betrachtet. Virologen mahnen, dass sich Infektionswellen durch vollen Wartezimmer-Betrieb verschärfen können. Arbeitgeber sehen aber langfristig Vorteile. Sie hoffen auf eine Rückkehr zur Präsenzkultur und sinkende Spontan-Fehlzeiten.

Elektronische Krankschreibung und Datenschutz

Wie die eAU funktioniert und wer betroffen ist

Die Ausstellung und Übertragung der Krankmeldung läuft inzwischen fast bundesweit digital. Die Arztpraxis meldet die AU direkt an die Krankenkasse, der Arbeitgeber kann sie elektronisch abrufen. Diagnosen bleiben dem Arbeitgeber verborgen – übermittelt werden Name, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Status (Erst- oder Folgemeldung).

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Datenschutz hat Priorität

Die Übermittlung der AU-Daten ist verschlüsselt und unterliegt strengen Datenschutzregularien. Arbeitgeber sehen nur die minimal notwendigen Informationen, ausführliche Diagnosen sowie behandelnde Ärzte bleiben geschützt. Einige Arbeitnehmer empfinden trotzdem Skepsis gegenüber der digitalen Übermittlung. Bisher gibt es laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine bekannten gravierenden Datenlecks in diesem Bereich.

Praktische Tipps, Checkliste und Zielgruppen-Perspektiven

Vorteile & Nachteile auf einen Blick

Vorteile

  • Einheitliche Attestpflicht beugt Unsicherheiten im Betrieb vor
  • Elektronische Übermittlung vereinfacht Abläufe und Dokumentation

Nachteile

  • Mehr Aufwand für Patienten, längere Praxiswartezeiten, erhöhte Krankheitsübertragung möglich
  • Bürokratieaufwand steigt (insbesondere im Alltagsgeschäft der Praxen)

Checkliste für die Praxis

  • Arzttermin direkt bei ersten Krankheitssymptomen vereinbaren
  • Attest dem Arbeitgeber unbedingt am selben Tag vorlegen/wenn verlangt
  • Persönlicher Praxisbesuch nötig – telefonische AU entfällt künftig
  • Bei Verspätung: Gründe dokumentieren, ggf. Nachweis für rückwirkende AU anfordern

Weiterführende Informationen

Fundierte Infos zum Thema Krankschreibung, Arbeitsrecht und Krankheit im Betrieb finden sich bei:

Zielgruppen im Blick

Perspektive für 20–40 Jahre

Arbeitnehmer mittleren Alters erwartet künftig ein höherer Organisationsdruck, besonders für Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern. Flexible Arbeitsmodelle können die Praktikabilität etwas mildern, Hürden wie Praxisbesuche und Kinderunbetreuung bleiben jedoch.

Perspektive für 40–60 Jahre

Berufserfahrene stehen oft in verantwortungsvollen Positionen und müssen hohe Ausfallzeiten im Betrieb rechtfertigen. Die neue AU-Regel kann Klarheit schaffen, erhöht aber die Belastung für Vielarbeiter mit engem Terminkalender.

Perspektive ab 60

Ältere Arbeitnehmer profitieren von der papierlosen Weiterleitung, sind jedoch häufiger auf persönliche Betreuung und gut erreichbare Praxen angewiesen. Längere Wartezeiten und der Weg zur Praxis können gerade für diese Zielgruppe eine Herausforderung sein.

„Praxisbesuche wegen Bagatellerkrankungen binden Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen.“

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pressemitteilung 2026

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